Verein Verkehrswege
  Erholungsort Weinböhla e.V.

 
 
Am 04. März 2002 haben 20 Bürger aus Weinböhla den
 „Verein Verkehrswege Erholungsort Weinböhla e. V.“ gegründet.

Unser Ziel ist es, in breiter Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, dass eine Verkehrspolitik nicht gegen die Interessen der Einwohner gerichtet sein darf. Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung unserer Gemeinde als „Anerkannter Erholungsort“ und wir werden um den Erhalt dieser Auszeichnung kämpfen. Wir wollen nicht vordergründig Kritik üben, wir werden uns aktiv bei der Erarbeitung eines für unseren Ort verträglichen Verkehrskonzeptes beteiligen.

Dies vor allem spiegelt sich in unserer Satzung wider, die wir hier auszugsweise zeigen:

§ 1   Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Verein Verkehrswege Erholungsort Weinböhla e.V.“
Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Weinböhla.

§ 2   Zweck des Vereins

(1) Der Verein ist überparteilich und überkonfessionell. Er steht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Der Satzungszweck dient der Förderung der Landschafts- und Gesundheitspflege sowie des Umweltschutzes.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, Organisation anderer Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung. Ziel sind, zur optimalen Gestaltung und dem Schutz der Verkehrswege zum Wohle der Gesundheit der Menschen beizutragen, Ruhezonen (Lärmschutz) in der Natur sowie in den Wohngebieten zu erhalten und ortverträgliche Verkehrsführungen ohne Zerstörung von Siedlungsgebieten zu fördern. Der Verein stellt sich weiterhin die Aufgabe, die Interessen der Bürger für die Entwicklung der Region zu wecken und nutzbar zu machen. In dieser Hinsicht versteht sich der Verein auch als Beratungs- und Diskussionsforum sowie als Öffentlichkeitsplattform für die Initiierung und Verstärkung entsprechender Tätigkeiten in Weinböhla und Umgebung zur Förderung der Landschafts- und Gesundheitspflege sowie umweltschutzrelevanter Tätigkeiten.

(3) Der Verein strebt ferner die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen durch Informations-  ­und Gedankenaustausch, gegebenenfalls auch durch die Entfaltung gemeinsamer Aktionen und Veranstaltungen, an.

§ 3   Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen bzw. Aufwandsentschädigungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.  

 

 

Verein Verkehrswege Erholungsort Weinböhla e.V.
01689 Weinböhla,   Melzerstraße 1
Kontakt: K. Großmann, P. Arndt,  H. Harzdorf,  B. Kramer,  I. Vogt