Durch den VVEW wurde mit Schreiben vom 28.04.2003 an das Landratsamt Meißen ein Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Beschlußfassung des Gemeinderates der Gemeinde Weinböhla am 26.03.2003 gestellt.
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Verein Verkehrswege Erholungsort Weinböhla e.V. 01689 Weinböhla,
Melzerstraße 1 Kontakt: K. Großmann, P. Arndt,
H. Harzdorf, B. Kramer, I. Vogt